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Repräsentation und Autonomieprinzip

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Kant wird oft als Befürworter des rein-parlamentarischen Demokratiemodells angesehen, da er die reine Demokratie als Despotie erkannte und die repräsentative Demokratie als mit den Freiheitsrechten vereinbar wertete. Ulrich Thiele stellt diese Ansicht in Frage und zeigt, dass Kant, inspiriert von Rousseau, eine mehrdimensionale Theorie der demokratischen Gesetzgebung entworfen hat, die sowohl parlamentarische als auch plebiszitäre Verfahren berücksichtigt. Wenn Kant sagt, die Demokratie sei notwendig ein Despotismus, bezieht er sich auf das antike griechische Modell und betont, dass eine freiheitsrechtliche Demokratie auf strikte Gewaltenteilung angewiesen ist. Die oft zitierte Formel der 'despotischen Demokratie' richtet sich nicht gegen Plebiszite, sondern gegen gewaltenverschmelzende Verfassungen. Kant spricht sich für die repräsentativdemokratische Gesetzgebung aus, jedoch basierend auf Zweckmäßigkeitserwägungen und nicht als kategorisches Urteil. Dies wird durch eine genauere Untersuchung seiner Begriffe Staatsform, Regierungsform und Regierungsart bestätigt. Die unmittelbare Volksgesetzgebung widerspricht der republikanischen Regierungsart, da die Ausübung exekutiver Gewalt durch das Volk den individuellen Rechtsschutz untergräbt, da staatlicher Zwang nicht von Gesetzen, sondern von zufälligen Mehrheitsentscheidungen abhängt.

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Repräsentation und Autonomieprinzip, Ulrich Thiele

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2003
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