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Religionsfreiheit und Staatskirchenrecht in der Grundrechtsordnung

Zur besonderen Bedeutung der religionsverfassungsrechtlichen Garantien im Lichte der allgemeinen Grundrechtsdogmatik

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Die religiöse Landschaft in Deutschland ist im Wandel begriffen. Claus Dieter Classen stellt die These auf, daß die erforderlichen Anpassungen im Verständnis von Religionsfreiheit und Staatskirchenrecht einen stärkeren Abgleich mit der allgemeinen Grundrechtsordnung gebieten. Ziel ist nicht eine Anpassung des Staatskirchenrechts an das allgemeine Vereinsrecht, sondern eine klare Herausarbeitung der Spezifizität von Religion: Im Unterschied zu den Schutzgütern anderer Grundrechte erfaßt Religion ihrem Anspruch nach das gesamte Leben, nicht nur bestimmte Verhaltensweisen; zudem kann sie (in Abgrenzung zum Gewissen) letztlich nur als gruppenbezogenes Phänomen begriffen werden. Der Autor konturiert zunächst (in Anlehnung an die EMRK) die individuelle Religionsfreiheit schärfer. Im Organisationsrecht wird der begrenzten Verfaßtheit nicht abendländisch geprägter Religionsgemeinschaften Rechnung getragen. Sachlich verlangt das religionsgemeinschaftliche Selbstbestimmungsrecht nur solche Freiräume, die durch die Besonderheiten des religiösen Auftrages bestimmt sind. Insgesamt ermöglicht der in dem Buch entwickelte Ansatz auch eine bessere Verarbeitung europarechtlicher Anpassungsprozesse.

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Religionsfreiheit und Staatskirchenrecht in der Grundrechtsordnung, Claus Dieter Classen

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2003
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