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Die Bedeutung der gestreuten Rückbezugsregel bei einer Besteuerung nach dem GKKB-RLE

Steuerplanung durch die (Nicht-)Begründung eines steuerlichen Anknüpfungspunktes in einem Mitgliedstaat

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Die derzeitige europäische Unternehmensbesteuerung soll durch die Einführung einer „Gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage“ (GKKB) grundlegend reformiert werden. Neben einer Vereinheitlichung der Gewinnermittlungsvorschriften hätte die Einführung einer GKKB zur Folge, dass der Gewinn eines international tätigen Konzerns anhand eines mehrdimensionalen Schlüssels auf die Mitgliedstaaten der EU verteilt wird. Als Größen, die in diesen Verteilungsmechanismus einfließen, sollen die Schlüsselfaktoren Arbeit, Vermögen und Umsatz dienen. Die Implementierung des Schlüsselfaktors Umsatz hätte zur Folge, dass grundsätzlich jedem Mitgliedstaat ein Anteil am Konzerngewinn zugeordnet wird, in dem Umsätze erzielt werden. Hinsichtlich der schlüsseltechnischen Erfassung der Umsätze enthält der „Richtlinienentwurf über eine Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage“ (GKKB-RLE) jedoch eine Besonderheit. Die gestreute Rückbezugsregel schreibt vor, dass einem Mitgliedstaat über den Schlüsselfaktor Umsatz nur dann ein Anteil am Konzerngewinn zugeordnet wird, wenn der betrachtete Konzern in diesem Mitgliedstaat über einen steuerlichen Anknüpfungspunkt in Form einer Tochtergesellschaft oder einer Betriebsstätte verfügt. Liegt hingegen im Absatzmarkt kein derartiger Anknüpfungspunkt vor, sollen die dort erzielten Umsätze stattdessen anteilig in den Schlüsselfaktor Umsatz der Mitgliedstaaten einbezogen werden, in denen der Konzern über einen steuerlichen Anknüpfungspunkt verfügt. In dieser Abhandlung wird die gestreute Rückbezugsregel in den Vordergrund gerückt. Nach einer kurzen Darstellung der Grundzüge der Besteuerung nach dem GKKB-RLE sowie der Funktionsweise der gestreuten Rückbezugsregel wird umfassend untersucht, welche Wirkungen von der gestreuten Rückbezugsregel auf die zwischenstaatliche Gewinnzuordnung ausgehen. Darauf aufbauend wird gezeigt, wie die Wirkungen der gestreuten Rückbezugsregel für steuerplanerische Zwecke eingesetzt werden können.

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Die Bedeutung der gestreuten Rückbezugsregel bei einer Besteuerung nach dem GKKB-RLE, Johannes Zausig

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2018
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