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Kann die Innovationsbox „rehabilitiert“ werden? Vorschlag einer verwertungsfördernden Innovationsbox

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Die Begriffe „Patentbox“, „Lizenzbox“, „Innovationsbox“ beziehen sich auf steuerliche Präferenzregime, bei denen Einnahmen aus der Lizenzierung geistiger Eigentumsrechte zu einem niedrigeren Steuersatz besteuert werden. Diese Regelungen stehen in der Kritik, da sie nicht effektiv zur Förderung privatwirtschaftlicher F&E-Aktivitäten beitragen, da sie erst bei erfolgreich entwickelten immateriellen Wirtschaftsgütern ansetzen. Zudem können sie das Steueraufkommen negativ beeinflussen, europarechtswidrig und ineffizient sein sowie zur grenzüberschreitenden Verschiebung von Steuersubstrat führen. Die Arbeit zeigt, dass Innovationsboxen zwar nur mittelbare positive Effekte auf F&E-Aktivitäten haben, jedoch die zweite Innovationsphase, die Verwertung, fördern können. Dies ist volkswirtschaftlich relevant, da viele wertvolle Erfindungen nicht geschützt oder verwertet werden, was zu Marktversagen führt. Ein Vorschlag für eine verwertungsfördernde Innovationsbox wird entwickelt, die missbrauchsverhindernd und europarechtskonform gestaltet ist. Eine vergleichende Analyse bestehender europäischer Regime zeigt, dass bestimmte Gestaltungsmöglichkeiten aufgrund europarechtlicher Bedenken eingeschränkt sind. Der Vorschlag berücksichtigt effiziente Anreizsetzungen und die Vermeidung von Mitnahmeeffekten. Missbrauchsmöglichkeiten werden durch eine verwertungsfördernde Gestaltung und spezielle Regelungen verringert, etwa durch eine symmetrische

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Kann die Innovationsbox „rehabilitiert“ werden? Vorschlag einer verwertungsfördernden Innovationsbox, Katharina Heusinger

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2018
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