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Das neue Naturschutzrecht

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Am 1. März 2010 tritt das neue Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Kraft. Das deutsche Naturschutzrecht wird damit umfassend und bundesweit einheitlich geregelt. Bis zur Föderalismusreform hatte der Bund im Naturschutzrecht nur eine Rahmenkompetenz, die ergänzende Regelungen der Länder notwendig machte. Das neue Gesetz enthält jetzt zum ersten Mal zahlreiche, in der Praxis direkt anwendbare Vollregelungen. Schwerpunkte des neuen Rechts: - Modernisierung der Eingriffsregelung: Schaffung bundesrechtlicher Grundlagen für die häufig eingesetzten Instrumente des „Flächenpools“ und des „Ökokontos“, - Bundesrechtliche Regelung des allgemeinen Artenschutzes: Neue Verbotsregelungen zum Schutz von Tier- und Pflanzenarten, z. B. Verbot, Bäume oder Sträucher während der Brutzeit zurückzuschneiden, - Regelung des Meeresnaturschutzes. Der Praktikerleitfaden gibt einen kompakten Überblick zur Anwendung des neuen Gesetzes. Er orientiert sich an den Bedürfnissen des Rechtsanwenders, der rasche Informationen über Verbotsregelungen und Haftungsrisiken benötigt. - topaktuelles Einführungswerk - ausgewiesene Autoren - auch für Laien geeignet Dr. Erich Gassner verfügt über langjährige Praxiserfahrungen im Naturschutzrecht und ist Autor zahlreicher einschlägiger Publikationen. Michael Heugel ist im Bundesumweltministerium im Referat Recht des Naturschutzes und der Landschaftspflege tätig und war dort mit der BNatSchG-Novellierung befasst. Für alle im Umweltrecht, insbesondere im Naturschutzrecht tätigen Rechtsanwälte, Unternehmensjustitiare, Verbandsjuristen, Referenten in Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden sowie Verwaltungsrichter.

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Das neue Naturschutzrecht, Erich Gassner

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