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Gewährleistung nach deutschem, georgischem und UN-Kaufrecht

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In der Arbeit werden die Gewährleistungssysteme und einzelne Rechtsbehelfe des deutschen, georgischen und UN-Kaufrechts aus der Sicht des Verkäufers verglichen. Interessant ist diese Arbeit insbesondere deshalb, weil sowohl Deutschland als auch Georgien Vertragsstaaten des Wiener Kaufrechtsübereinkommens sind. Außerdem stellt Deutschland für Georgien einen der wichtigsten Handelspartner dar. Die Darstellungen zeigen, dass trotz der durch die Schuldrechtsmodernisierung erfolgten Annäherung des deutschen Rechts an das UN-Kaufrecht und der auffallenden Ähnlichkeit des georgischen Rechts mit beiden Regelwerken doch wesentliche gewährleistungsrechtliche Unterschiede vorliegen, die zum grundsätzlichen Bevorzugen des UN-Kaufrechts durch den Verkäufer führen. Dabei darf man aber wiederum nicht die Bedeutung der Umstände des vorliegenden Einzelfalles vergessen, die für eine juristisch korrekte Entscheidungsfindung ausschlaggebend sind. Neben den vielen Vorteilen des UN-Kaufrechts gibt es demgegenüber auch einige Nachteile, die der Verkäufer insbesondere in Bezug auf seine Stellung in der Handelskette und die Art seiner Ware in Betracht zu ziehen hat.

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Gewährleistung nach deutschem, georgischem und UN-Kaufrecht, Giorgi Tvalavadze

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2009
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