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Abschlussprüfung

Spezialkommentar zu den §§ 316–324a HGB und Art. 4–7, 10–12, 16–18, 41 EU-APrVO

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Mit dem Gesetz zur Starkung der Finanzmarktintegritat (FISG) reagiert der Gesetzgeber unmittelbar auf den Zusammenbruch des DAX-Unternehmens Wirecard und forciert damit die weitere Regulierung des Abschlussprufungsrechts. Die Neuauflage des Handkommentars erlautert gut verstandlich und praxisnah die in diesem Zusammenhang reformierten Vorschriften zum Abschlussprufungsrecht ( 316-324a HGB). Zudem werden die Kommentierungen zu den einschlagigen Vorschriften der Europaischen Abschlusspruferverordnung (Art. 4-7, 10-12, 16-18, 41 EU-APrVO) auf den aktuellen Stand gebracht. Schwerpunkt der Neubearbeitung Die Neuregelungen durch das FlSG: Definition der Unternehmen von offentlichem Interesse ( 316a HGB) Verbot von Steuerberatung und Unternehmensbewertungsleistungen (Art. 5 EU-APrVO, 319a HGB) Streichung der Verlangerungsoptionen bei der externen Rotation (Art. 17 EU-APrVO. 318 Abs. 1a HGB aF) Neuregelung der Haftung des Abschlussprufers ( 323 HGB) Ein Muss fur Rechtsanwalte, Steuerberater, Wirtschaftsprufer und Richter, die die Neuregelungen sicher anwenden wollen.

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Abschlussprüfung, Matthias Schüppen

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Année de publication
2021
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Titre
Abschlussprüfung
Sous-titre
Spezialkommentar zu den §§ 316–324a HGB und Art. 4–7, 10–12, 16–18, 41 EU-APrVO
Langue
Allemand
Éditeur
Nomos
Publié
2021
Format
souple
Pages
250
ISBN10
3848771764
ISBN13
9783848771769
Séries
Description
Mit dem Gesetz zur Starkung der Finanzmarktintegritat (FISG) reagiert der Gesetzgeber unmittelbar auf den Zusammenbruch des DAX-Unternehmens Wirecard und forciert damit die weitere Regulierung des Abschlussprufungsrechts. Die Neuauflage des Handkommentars erlautert gut verstandlich und praxisnah die in diesem Zusammenhang reformierten Vorschriften zum Abschlussprufungsrecht ( 316-324a HGB). Zudem werden die Kommentierungen zu den einschlagigen Vorschriften der Europaischen Abschlusspruferverordnung (Art. 4-7, 10-12, 16-18, 41 EU-APrVO) auf den aktuellen Stand gebracht. Schwerpunkt der Neubearbeitung Die Neuregelungen durch das FlSG: Definition der Unternehmen von offentlichem Interesse ( 316a HGB) Verbot von Steuerberatung und Unternehmensbewertungsleistungen (Art. 5 EU-APrVO, 319a HGB) Streichung der Verlangerungsoptionen bei der externen Rotation (Art. 17 EU-APrVO. 318 Abs. 1a HGB aF) Neuregelung der Haftung des Abschlussprufers ( 323 HGB) Ein Muss fur Rechtsanwalte, Steuerberater, Wirtschaftsprufer und Richter, die die Neuregelungen sicher anwenden wollen.