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Nennenswerte Teile der deutschen Oberflachengewasser, insbesondere der Tagebaurestseen, befinden sich in Privateigentum. Die Studie arbeitet im Anschluss an das Urteil des BVerwG vom 24.3.2018 betreffend die behordliche Zulassung der Schifffahrt auf einem Stichkanal des Mains (Az. 3 C 18/16) heraus, dass die Grundsatze des sog. Nassauskiesungsbeschlusses des BVerfG nicht unbesehen auf die eigentumsrechtliche Stellung von privaten Gewassereigentumern ubertragen werden konnen. Ihre Stellung ist daher deutlich "wehrhafter" als bislang angenommen. In wasserrechtlicher Hinsicht werden der Eigentumergebrauch, der Gemeingebrauch und Fragen der Schiffbarkeit von Eigentumergewassern am Beispiel der Rechtslage in Sachsen und Sachsen-Anhalt behandelt.
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Die verfassungs- und wasserrechtliche Rechtsstellung von privaten Gewässereigentümern, Kurt Faßbender
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- 2020
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