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Nach der Besetzung Deutschlands 1945 ordneten die Alliierten die Beschlagnahmung sämtlichen filmischen Materials an, das nach Prüfung in die Kategorien 'A-' (unbedenklich), 'B-' (Schnittauflagen) und 'C-' (Verbotsfilm) eingeteilt wurde. 'A-' und 'B-Filme' fanden schnell wieder ihren Weg in die Kinos, während die Liste der 'C-Filme' zwischen 200 und 300 Titel umfasste und 1949 an die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft übergeben wurde. 1966 übernahm die Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung die Auswertungsrechte und reduzierte die Liste der Vorbehaltsfilme auf etwa 44 Titel. Dieser Überprüfungsprozess dauert weiterhin an. Die Stiftung verwendet heute den Begriff 'Unter Vorbehalt' anstelle von 'C-Film'. Während alle Filme der FSK eine Altersfreigabe benötigen, gelten für Vorbehaltsfilme zusätzliche Vorführungsbedingungen: Vor jeder Vorführung muss ein wissenschaftlicher Vortrag gehalten werden, gefolgt von einer moderierten Diskussion. Bei internationalen Anfragen wird die Zustimmung des Auswärtigen Amtes eingeholt. Eine digitale Verbreitung zu wissenschaftlichen oder didaktischen Zwecken ist nicht vorgesehen, jedoch sind die Filme oft auf obskuren Internetseiten oder als DVDs erhältlich. Die Arbeit untersucht den historischen Diskurs um die Verbotsfilme, die Attribuierungen der Alliierten, die Übernahmen durch die Murnau-Stiftung und den Umgang mit NS-Filmen in der DDR.
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Von Kanonen und Spatzen, Johanne Hoppe
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- 2021
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