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Freizügigkeit und allgemeine Handlungsfreiheit

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Die Studienarbeit analysiert das Jedermann-Grundrecht im Kontext des öffentlichen Wirtschaftsrechts und unterscheidet zwischen persönlichem und sachlichem Schutzbereich. Das persönliche Schutzgebiet umfasst alle Menschen und deren Aktivitäten, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Es wird als allgemeines Auffanggrundrecht bezeichnet, um Gruppen, die nicht durch spezifische Freiheitsrechte geschützt sind, vor staatlichen Eingriffen zu bewahren. Bei der Betrachtung besonderer wirtschaftlicher Freiheitsrechte, wie den Artikeln 12, 14 und 11 GG, wird jedoch die allgemeine Handlungsfreiheit zurückgestellt.

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Freizügigkeit und allgemeine Handlungsfreiheit, Carolin Schmidt

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2009
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