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Staatliche Handlungspflichten bei Naturkatastrophen und Menschenrechte

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Das vorliegende Werk beschäftigt sich mit den internationalen Pflichten und der nationalen Rechtslage Österreichs in Hinblick auf staatliche Handlungspflichten bei Naturkatastrophen. Der zentrale Fokus basiert auf einem Vergleich zwischen den internationalen Vorgaben und der österreichischen Gesetzeslage. Die Rechtsprechung des Europäischen Menschengerichtshofs hat im Jahre 2008 eine bemerkenswerte Richtung in diesem Kontext eingeschlagen. Durch die Entscheidung Budayeva ua gegen Russland wurde erstmals unter gewissen Voraussetzungen eine staatliche Schutzpflicht vor Naturgefahren bejaht. Diese Rechtsprechung wurde durch das Urteil Kolyadenko ua gegen Russland bekräftigt. Der Mangel eines kompakten Naturgefahrenschutzpaketes ist in Österreich nicht zu leugnen. Dennoch existieren mehrere rechtliche Grundlagen, wie etwa das Wasserrechtsgesetz, das Sicherheitspolizeigesetz, das Forstgesetz, das Wehrgesetz, die landesrechtlichen Katastrophenschutz- und Katastrophenhilfegesetze und Ähnliches, die jedoch in der Regel keine staatlichen Handlungspflichten statuieren. Die internationale Rechtsprechung fordert Österreich daher in mehrfacher Hinsicht heraus.

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Staatliche Handlungspflichten bei Naturkatastrophen und Menschenrechte, Andrea Polzer

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2015
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