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Wie kann unter veränderten gesellschaftlichen Bedingungen eine belastbare Ausgestaltung von Recht und Rechtskonzeption gelingen? Das weist vorliegende Arbeit nach: Es wird anhand der Rechtsphilosophie Antonio Rosminis gezeigt, wie multikulturelle Rechtsbegründung ausgehend von der Erkenntnisfähigkeit des Menschen selbst argumentiert und im Spannungsbogen transzendentaler und zugleich transzendenter Überzeugungen verbunden werden kann, ohne Identitätsverluste erleiden zu müssen. Bei der gegenwärtigen Suche nach einer tragfähigen Definition von Recht und Rechtskonzeption, unter sich ändernden gesellschaftlichen Bedingungen, erscheint die Stimme des Vordenkers Antonio Rosmini. Aufschluss bei der Suche gibt seine Rechtsphilosophie: Hier findet sich die Definierbarkeit von Rosminis Rechtsbegriff, seine fünf konstitutiven Rechtselemente, Subjekt-Aktivität, personale Aktivität, Handlungswert, Handlungserlaubtheit und Rücksichtspflicht. Darüber hinaus erscheinen konzeptionelle Charakteristika in Darstellung der Rechtskonzeption basierend auf Moral und Personalität. Eine zweigleisige Rechtskonzeption kann nachgewiesen werden: Im Spannungsbogen steht Rosminis transzendentalphilosophische Argumentation in Kompatibilität mit seiner transzendenzphilosophischen Auffassung aus Theologie und Ontologie. Mit seinem Ansatz könnte es gelingen, Europa multikulturell weiterzudenken und im Recht zu verbinden, um so einer multikulturellen Gesellschaft gerecht werden zu können. Inhaltsverzeichnis Initium: Gesellschaftliche Umbrüche und Rechtsbegründung: Rehabilitation Forschungsbedürfnis Fragestellung nach tragfähiger Rechtsbegründung in multikulturellen Gesellschaftsstrukturen 1. Rechtsbegriff-Definitionsermittlung bei Rosmini: Untersuchungsgegenstände Rechtsbegriffssuche Ergebnis: Einheitlicher Rechtsbegriff bei Rosmini 2. Untersuchung zu den definitorischen Rechtselementen: Definitorische Grundstruktur Erstes Rechtselement: Subjekt-Aktivität Zweites Rechtselement: Personale Aktivität Drittes Rechtselement: Handlungswert Viertes Rechtselement: Handlungserlaubtheit Fünftes Rechtselement: Rücksichtspflicht Ergebnis 3. Rosminis Rechtsbegriff im Spiegel konzeptionell bedeutsamer Rechtsbegriffe und Strömungen: Ulpian Thomas v. Aquin Hobbes Kant und die Auseinadersetzung Rosminis mit Kants Rechtsbegriff Hegel Ergebnis 4. Konzeptionelle Charakteristika für das Recht bei Rosmini: Beschränkungen des Rechts durch die konstitutiven Elemente des Rechts selbst Die Bedeutung der Pflicht für Rosminis Rechtskonzeption Die Bedeutung der Koexistenz für Rosminis Rechtskonzeption als Handlungsbeschränkung in moralischer und interessenlogischer Hinsicht Ergebnis 5. Ontologische Rechtsbegründung: Die Rolle der Ethik in Rosminis Rechtskonzeption Personalität als ontologische Voraussetzung für Rosminis Rechtskonzeption Metaphysische Voraussetzungen des Rechts Conclusio: Die multikulturelle Rückbindungseignung der Ethik in Rosminis Rechtskonzeption Personalität als ontologische Voraussetzung für Rosminis Rechtskonzeption Metaphysische Voraussetzungen des Rechts Appendix, Personen- und Sachverzeichnis
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Rechtsbegründung in multikultureller Gesellschaft., Oliver Hiltl
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