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Föderale Verhältnismäßigkeit

Bedeutung und Funktion von Art. 5 Abs. 4 EUV im Föderalismus der Europäischen Union

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Anders als für die Grundsätze der begrenzten Einzelermächtigung und der Subsidiarität ist die Rolle, die der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Verhältnis von EU und Mitgliedstaaten spielen soll, weitgehend ungeklärt. Luc von Danwitzlegt Entwicklung, Gestalt und Funktion dieses Grundsatzes im Unionsrecht dar und zeigt, dass er einerseits als eigenständige Handlungsschranke allen Unionshandelns fungiert und hierbei ein Gebot der Ausgewogenheit und Sachgerechtigkeit aufstellt. Andererseits kann er als Eingriffsschranke für subjektive Rechte dienen. Bei Art. 5 Abs. 4 EUV handelt es sich nicht um eine Eingriffsschranke für die Interessen der Mitgliedstaaten gegenüber der EU, sondern um die Normierung der allgemeinen Ausgewogenheitsvorgabe. Auf dieser Grundlage entwickelt der Autor Leitlinien für eine unionsrechtlich anschlussfähige Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und für eine Weiterentwicklung seines Potenzials auch zum Schutz mitgliedstaatlicher Interessen.

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Föderale Verhältnismäßigkeit, Luc von Danwitz

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2024
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Titre
Föderale Verhältnismäßigkeit
Sous-titre
Bedeutung und Funktion von Art. 5 Abs. 4 EUV im Föderalismus der Europäischen Union
Langue
Allemand
Éditeur
Mohr Siebeck
Publié
2024
Format
souple
Pages
424
ISBN13
9783161638183
Séries
Description
Anders als für die Grundsätze der begrenzten Einzelermächtigung und der Subsidiarität ist die Rolle, die der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Verhältnis von EU und Mitgliedstaaten spielen soll, weitgehend ungeklärt. Luc von Danwitzlegt Entwicklung, Gestalt und Funktion dieses Grundsatzes im Unionsrecht dar und zeigt, dass er einerseits als eigenständige Handlungsschranke allen Unionshandelns fungiert und hierbei ein Gebot der Ausgewogenheit und Sachgerechtigkeit aufstellt. Andererseits kann er als Eingriffsschranke für subjektive Rechte dienen. Bei Art. 5 Abs. 4 EUV handelt es sich nicht um eine Eingriffsschranke für die Interessen der Mitgliedstaaten gegenüber der EU, sondern um die Normierung der allgemeinen Ausgewogenheitsvorgabe. Auf dieser Grundlage entwickelt der Autor Leitlinien für eine unionsrechtlich anschlussfähige Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und für eine Weiterentwicklung seines Potenzials auch zum Schutz mitgliedstaatlicher Interessen.