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Völkerstrafrecht als Unternehmensstrafrecht zwischen Idealismus und Realismus

Grundsatzfragen des Völkerstrafrechts und die völkerstrafrechtliche Verantwortung von Unternehmen

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Unternehmen genießen de facto und de lege lata Straflosigkeit für ihre globalen Tätigkeiten, die in Beziehung zu Völkerstraftaten stehen. Ökonomische Zusammenhänge schwerer Gewaltkonflikte sind zu berücksichtigen, um Völkerstraftaten zu unterbinden. Daher müssen wirtschaftliche Akteure in den Fokus völkerstrafrechtlicher Verantwortung treten. Die Macht international wirtschaftlicher Akteure wächst angesichts der universellen Vernetzung und Digitalisierung des alltäglichen Lebens und steht im Gegensatz zu der beschränkten rechtlichen und politischen Kontrolle dieser Akteure. Offensichtlich ist, dass Völkerrechtsverbrechen auch im ökonomischen Zusammenhang stehen. Unternehmen genießen de facto und de lege lata Straflosigkeit für ihre globalen Tätigkeiten wirtschaftlicher Art, die in Beziehung zu Völkerstraftaten stehen. Um eine effiziente Ahndung solcher Handlungen zu leisten, müssen daher wirtschaftliche Akteure - und damit nicht nur Individualpersonen, sondern auch Unternehmen - in den Fokus völkerstrafrechtlicher Verantwortung treten. Inhaltsverzeichnis Grundlagen, Legitimation und Historie Dogmatische Begründung der Völkerrechtsstrafbarkeit von Unternehmen: Problematik der Strafbarkeit, transnationale Unternehmen als Völkerrechtssubjekte, Völkerstrafrecht und Menschenrechte/Soft Law des Völkerrechts Unternehmen und Völkerstrafrecht

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Völkerstrafrecht als Unternehmensstrafrecht zwischen Idealismus und Realismus, Anna Lena Meisenberger

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2020
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