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Die Aufteilung der ESt zwischen insolvenzbefangenen und -freien Forderungen sowie Forderungen gegen das Sondervermögen in der ZV ist problematisch. Die Trennung der Vermögenssphären bei der Aufteilung der Einkünfte dient der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit. Bereichsaufteilungsbescheide ermöglichen die Wahrung des Steuergeheimnisses. Ausgangspunkt ist eine Entscheidung des BFH aus 2015, wonach der Zwangsverwalter die Einkünfte aus Vermietung der im Zwangsverwaltungsverfahren beschlagnahmten Grundstücke zu erklären und die anteilige Einkommensteuerschuld zu entrichten hat. Im Insolvenzverfahren ist es Praxis, dass der Insolvenzverwalter für den seiner Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis unterliegenden Teil des Schuldnervermögens Teilsteuererklärungen abgibt und die entsprechenden Steuerbeträge entrichtet. Diese Arbeit befasst sich mit der Problematik, wie die durch Insolvenzeröffnung oder Anordnung der Zwangsverwaltung eintretende Trennung von Vermögenssphären und die damit verbundene Notwendigkeit der Aufteilung der einheitlichen Einkommensteuerschuld abgabenrechtlich umzusetzen ist. Inhaltsverzeichnis I. Einleitung - II. Die Teilsteuererklärung - III. Erklärungspflichten - IV. Steuerfestsetzungsverfahren - V. Vollstreckungsverfahren - VI. Rechtsbehelfsverfahren - VII. Steuerliche Pflichten der Vermögensverwalter nach Aufhebung oder Beendigung des Insolvenz- / Zwangsverwaltungsverfahrens - VIII. Zusammenfassung der Ergebnisse und Fazit - Literaturverzeichnis
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Die Teilsteuererklärung und ihre Auswirkungen auf das Besteuerungsverfahren in der Insolvenz und Zwangsverwaltung, Christina Meyer im Hagen
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