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Das sozialethische Unwerturteil als staatliches Fremdbild

Zum verfassungsrechtlichen Schuldprinzip und seinen Anforderungen an die Strafgesetzgebung

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Die Frage nach den materiellen Grenzen der Strafgesetzgebung ist bisher weder durch die strafrechtliche Rechtsgutslehre noch durch das verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsprinzip zufriedenstellend beantwortet. Mit dem verfassungsrechtlichen Schuldprinzip nimmt Inga Schuchmann einen neuen Anknüpfungspunkt in den Blick. Grundlage für die Entwicklung von inhaltlichen Maßstäben ist die Beschreibung des strafrechtsspezifischen sozialethischen Unwerturteils als wirkmächtiges staatliches Fremdbild. Als solches stellt es einen staatlichen Eingriff in das vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht umfasste Recht auf Selbstdarstellung dar. Die Autorin untersucht die Rechtfertigung des Eingriffs auf seine verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen und präsentiert die Ergebnisse anhand konkreter Anwendungsfälle.

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Das sozialethische Unwerturteil als staatliches Fremdbild, Inga Schuchmann

Langue
Année de publication
2024
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Titre
Das sozialethische Unwerturteil als staatliches Fremdbild
Sous-titre
Zum verfassungsrechtlichen Schuldprinzip und seinen Anforderungen an die Strafgesetzgebung
Langue
Allemand
Éditeur
Mohr Siebeck
Publié
2024
Format
souple
Pages
237
ISBN13
9783161628153
Séries
Description
Die Frage nach den materiellen Grenzen der Strafgesetzgebung ist bisher weder durch die strafrechtliche Rechtsgutslehre noch durch das verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsprinzip zufriedenstellend beantwortet. Mit dem verfassungsrechtlichen Schuldprinzip nimmt Inga Schuchmann einen neuen Anknüpfungspunkt in den Blick. Grundlage für die Entwicklung von inhaltlichen Maßstäben ist die Beschreibung des strafrechtsspezifischen sozialethischen Unwerturteils als wirkmächtiges staatliches Fremdbild. Als solches stellt es einen staatlichen Eingriff in das vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht umfasste Recht auf Selbstdarstellung dar. Die Autorin untersucht die Rechtfertigung des Eingriffs auf seine verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen und präsentiert die Ergebnisse anhand konkreter Anwendungsfälle.