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Personenbezogene Daten als Gegenleistung.

Ein Beitrag zur rechtlichen Einordnung datengetriebener Austauschverhältnisse.

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Die zivilrechtliche Handhabung datengetriebener Austauschverhältnisse ist de lege lata ungeklärt. Entscheidend ist, wann die Preisgabe personenbezogener Daten als Gegenleistung qualifiziert werden kann. Zudem stellt sich die Frage der Einordnung dieser Austauschverhältnisse im Vertragstypensystem des BGB. Eine vertragstypologische Analyse wird herangezogen, um Antworten zu finden. Im Zuge der Digitalisierung haben sich Geschäftsmodelle etabliert, bei denen die Verarbeitung personenbezogener Daten für kommerzielle Zwecke im Mittelpunkt steht. Bei der Analyse dieser Austauschverhältnisse sind viele Fragen umstritten: Wie sind Datenüberlassungen zivilrechtlich zu qualifizieren? Welche Leistungspflichten liegen zugrunde und welchen Inhalt haben sie? Wie sind diese Rechtsverhältnisse im Bürgerlichen Recht einzuordnen? Wie ist mit Leistungsstörungen umzugehen? Die Untersuchung greift diese Fragen auf und entwickelt eine schlüssige Konzeption datengetriebener Austauschverhältnisse, die von entgeltlichen Vertragsverhältnissen ausgeht, geprägt durch Leistungspflichten von Anbieter und Datensubjekt. Die Arbeit gliedert sich in mehrere Abschnitte, die von der Einführung in die Thematik über die Rahmenbedingungen bis hin zur rechtlichen Qualifizierung und den Konsequenzen reichen. Abschließend werden die Ergebnisse zusammengefasst, der rechtlichen Qualifizierung befunden und ein Ausblick auf den Kodifikationsbedarf gegeben.

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Personenbezogene Daten als Gegenleistung., Andreas Scheibenpflug

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2022
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