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Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Risikomanagement Der Untersuchungsgrundsatz im Lichte des § 88 AO n.F.

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Der 88 AO wurde durch das StModG umfassend erneuert, wobei Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Risikomanagementsysteme (RMS) nun den neuen Untersuchungsgrundsatz prägen. Diese Neuerungen stoßen jedoch teilweise auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Das zentrale Element des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18. Juli 2016 war die signifikante Änderung und Erweiterung der rechtlichen Grundlage für den Untersuchungsgrundsatz im Besteuerungsverfahren, insbesondere § 88 AO. Der Gesetzgeber verfolgte das Ziel, das Besteuerungsverfahren als Massenverfahren effizient zu gestalten. Zu diesem Zweck wurden unbestimmte Rechtsbegriffe wie Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit sowie eine bundeseinheitliche Regelung für den Einsatz von Risikomanagementsystemen durch die Finanzbehörden in § 88 AO n.F. eingeführt. Diese Neuerungen werden in dieser Arbeit aus nationaler verfassungsrechtlicher sowie punktuell aus unionsrechtlicher Perspektive untersucht. Das Inhaltsverzeichnis umfasst eine Einführung, allgemeine Aspekte des Untersuchungsgrundsatzes, die historische Perspektive nach § 88 AO a.F., die Umsetzung des Untersuchungsgrundsatzes im Massenverfahren, die Betrachtung im Kontext von § 88 AO n.F. sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse und ein Literaturverzeichnis.

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Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Risikomanagement Der Untersuchungsgrundsatz im Lichte des § 88 AO n.F., Emran Sediqi

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2021
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