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Forderungsverluste, die Übertragung von Forderungsverlusten, die Schuldübernahme und die Zusammenarbeit mehrerer Personen von Gläubigern und Schuldnern nehmen in der Praxis des modernen Rechts und der Wirtschaft ständig zu. Der vorliegende Band erklärt die Regelungen über den Rechtsgeschäft und die negative Schuldanerkennung (§ 397), die Umwandlung einer Belastung (§§ 398-413) unter Berücksichtigung besonderer Entwicklungen von Ansprüchen und Rechten wie z.B. treuhänderische Übertragungen, Sicherheitenübertragungen, Inkassozession oder Factoring, die Schuldübernahme (§§ 414-418) sowie die Gläubiger- und Schuldnermehrheit (§§ 420-432). Unabhängig von der wissenschaftlichen Durchdringung des Themas wird unter Berücksichtigung der neuesten Entwicklungen in der Rechtsprechung und Literatur besonderer Wert auf die Bearbeitung praxisrelevanter Fragen gelegt.
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Staudniger BGB II §§ 397-432, Julius von Staudinger
- Langue
- Année de publication
- 2005
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- (rigide)
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- Titre
- Staudniger BGB II §§ 397-432
- Langue
- Allemand
- Auteurs
- Julius von Staudinger
- Éditeur
- Sellier de Gruyter
- Publié
- 2005
- Format
- rigide
- ISBN10
- 3805910150
- ISBN13
- 9783805910156
- Séries
- Description
- Forderungsverluste, die Übertragung von Forderungsverlusten, die Schuldübernahme und die Zusammenarbeit mehrerer Personen von Gläubigern und Schuldnern nehmen in der Praxis des modernen Rechts und der Wirtschaft ständig zu. Der vorliegende Band erklärt die Regelungen über den Rechtsgeschäft und die negative Schuldanerkennung (§ 397), die Umwandlung einer Belastung (§§ 398-413) unter Berücksichtigung besonderer Entwicklungen von Ansprüchen und Rechten wie z.B. treuhänderische Übertragungen, Sicherheitenübertragungen, Inkassozession oder Factoring, die Schuldübernahme (§§ 414-418) sowie die Gläubiger- und Schuldnermehrheit (§§ 420-432). Unabhängig von der wissenschaftlichen Durchdringung des Themas wird unter Berücksichtigung der neuesten Entwicklungen in der Rechtsprechung und Literatur besonderer Wert auf die Bearbeitung praxisrelevanter Fragen gelegt.


