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Der Inhalt umfasst verschiedene Aspekte der urkundlichen Aufzeichnung im Rechtsleben des frühen Mittelalters. P. Classen eröffnet mit der Untersuchung des Fortlebens und Wandels des spätrömischen Urkundenwesens. R. Schmidt-Wiegand beleuchtet die Rolle von Eid und Gelöbnis sowie der Formeln im mittelalterlichen Recht, während G. Spreckelmeyer die rechtliche Funktion frühmittelalterlicher Testamente analysiert. H. Wolfram beschäftigt sich mit der Notitia Arnonis und ähnlichen Formen der Rechtssicherung in nachagilolfingischen Bayern. P. Johanek untersucht die rechtliche Bedeutung von Traditionsnotiz, Traditionsbuch und frühen Siegelurkunden. H. Patze thematisiert die Stadtgründung und das Stadtrecht, gefolgt von W. Trusen, der die Urkundenlehre der mittelalterlichen Jurisprudenz behandelt. P.-J. Schuler analysiert eine Straßburger Schrift über die Reform des geistlichen Gerichts. Der zweite Teil widmet sich der Entstehung, Geltungsgrund und Funktion normativer Rechtsaufzeichnungen. H. Mordek betrachtet kirchenrechtliche Autoritäten im Frühmittelalter, und R. Schneider thematisiert Schriftlichkeit und Mündlichkeit in den Kapitularien. B. Diestelkamp fragt nach Reichsweistümern als normativen Quellen. P. Classen behandelt die Kodifikation im 12. Jahrhundert, während O. Hageneder die Papstregister und Dekretalenrecht analysiert. K. Kroeschell vergleicht Rechtsaufzeichnung und Rechtswirklichkeit am Beispiel des Sachsenspiegels, und
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Recht und Schrift im Mittelalter, Peter Classen
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- 1977
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