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Die Jugendstrafe in der Rechtsprechung der LG-Bezirke Frankenthal und Mainz

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In der Rechtsprechung wird unbestimmte Jugendstrafe zunehmend seltener angewandt. Das ist auffällig, weil die unbestimmte Jugendstrafe besser auf die Belange straffälliger Jugendlicher zugeschnitten zu sein scheint als die bestimmte. Mit dieser Untersuchung sollen die Gründe dafür durch eine Analyse von 100 Urteilen zweier LG-Bezirke, in denen unterschiedlich oft bestimmte und unbestimmte Jugendstrafe angewandt wird, herausgefunden werden.

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Die Jugendstrafe in der Rechtsprechung der LG-Bezirke Frankenthal und Mainz, Klaus Wasserburg

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1980
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