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Makler- und Bauträgerverordnung

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Die Makler- und BauträgerVO regelt Pflichten für Berufsgruppen, die gemäß § 34c Abs. 1 GewO eine Erlaubnis benötigen, darunter Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter. Der Kommentar erläutert anschaulich die Pflichten dieser Gruppen, wie die Absicherung von Vermögenswerten, Regelungen für Bauträger bezüglich Abschlagszahlungen und Vorschriften zur Verwendung anvertrauter Vermögenswerte. Die Vorschriften der MaBV und des § 34c GewO werden ausführlich kommentiert, während wichtige Regelungen wie die Übergangsvorschriften und relevante Abschnitte der GewO kurz erläutert werden. Zudem ist die Musterverwaltungsvorschrift zum Vollzug des § 34c GewO und der MaBV abgedruckt, auf die häufig verwiesen wird. Die Neuauflage berücksichtigt alle Änderungen seit der vorherigen Ausgabe, darunter die Erlaubnispflicht für Wohnimmobilienverwalter seit dem 1. August 2018 und die Pflicht zur Weiterbildung für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter innerhalb von drei Jahren. Diese Änderungen führten zu Anpassungen in der MaBV und den Vorschriften der GewO, einschließlich der Bußgeld- und Strafvorschriften. Das Werk richtet sich an Rechtsanwälte, Steuerberater, Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer sowie Gewerbe- und Gewerbeaufsichtsämter.

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Makler- und Bauträgerverordnung, Peter Marcks

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2019
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