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Jus Internationale et Europaeum - 179: Die Einrichtung völkervertraglicher Gremien

Entwicklung eines unionsrechtlichen Legitimationssystems mit Bezügen zum Grundgesetz

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In den vergangenen Jahren lasst sich eine deutliche Zunahme bilateraler volkerrechtlicher Vertrage beobachten, die Gremien mit eigenen Entscheidungsbefugnissen einrichten. Ein wichtiges Beispiel fur diesen Institutionalisierungsprozess sind Freihandelsabkommen der Europaischen Union. Je nach Ausgestaltung stellen sich unterschiedliche Legitimationsfragen, die umso drangender werden, je weitreichender die Entscheidungsbefugnisse sind. Diese Legitimationsproblematik analysiert Franziska Hobmaier aus der Perspektive des Unionsrechts und entwickelt ein Legitimationsmodell fur Entscheidungen durch Vertragsorgane in bilateralen Vertragen der Europaischen Union. Sie zeigt auf, dass ein angemessener Ausgleich zwischen dem Bedurfnis nach effektiver Mitwirkung im Volkerrecht und der hinreichenden Beteiligung legitimationsstiftender Organe an Gremienentscheidungen geschaffen werden kann.

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Jus Internationale et Europaeum - 179: Die Einrichtung völkervertraglicher Gremien, Franziska Hobmaier

Langue
Année de publication
2021
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Titre
Jus Internationale et Europaeum - 179: Die Einrichtung völkervertraglicher Gremien
Sous-titre
Entwicklung eines unionsrechtlichen Legitimationssystems mit Bezügen zum Grundgesetz
Langue
Allemand
Éditeur
Mohr Siebeck
Publié
2021
Format
souple
Pages
348
ISBN10
3161609662
ISBN13
9783161609664
Séries
Description
In den vergangenen Jahren lasst sich eine deutliche Zunahme bilateraler volkerrechtlicher Vertrage beobachten, die Gremien mit eigenen Entscheidungsbefugnissen einrichten. Ein wichtiges Beispiel fur diesen Institutionalisierungsprozess sind Freihandelsabkommen der Europaischen Union. Je nach Ausgestaltung stellen sich unterschiedliche Legitimationsfragen, die umso drangender werden, je weitreichender die Entscheidungsbefugnisse sind. Diese Legitimationsproblematik analysiert Franziska Hobmaier aus der Perspektive des Unionsrechts und entwickelt ein Legitimationsmodell fur Entscheidungen durch Vertragsorgane in bilateralen Vertragen der Europaischen Union. Sie zeigt auf, dass ein angemessener Ausgleich zwischen dem Bedurfnis nach effektiver Mitwirkung im Volkerrecht und der hinreichenden Beteiligung legitimationsstiftender Organe an Gremienentscheidungen geschaffen werden kann.