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Kraftbayrisch

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Als Kraftbayrisch 1912 erschien, machte das Buch Schlagzeilen. Es wurde - nicht zuletzt aufgrund negativer Gutachten des berühmt-berüchtigten Zensurbeirats bei der Polizeidirektion München - wegen Verbreitung unzüchtiger Schriften (§ 184 Reichsstrafgesetzbuch) verboten und beschlagnahmt. Der darauf folgende Prozeß um dieses Skandalbuch vor dem Königlichen Landgericht München I wurde erst durch das engagierte Eintreten von Michael Georg Conrad, Ludwig Ganghofer und Ludwig Thoma zu Gunsten Queris entschieden. Thoma schrieb damals: Aus Prüderie - denn die Sittlichkeit hat mit diesem ganzen Aufpassertum nicht das mindeste zu tun - eine Sammlung alter und neuer Kraftworte, die immer wieder im Volke entstehen, unterdrücken, heißt wirkliche Volkskunde verbieten. - Kraftbayrisch wurde schließlich freigegeben und die Kosten des Verfahrens der Staatskasse aufgebürdet.

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Kraftbayrisch, Georg Queri

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2010
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