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Die weit verbreitete Nutzung von Versicherungen im privaten und kommerziellen Sektor hat das Versicherungsvertragsrecht, insbesondere im Hinblick auf den Verbraucherschutz, in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Dennoch sind die Kenntnisse über dieses komplexe Rechtsgebiet bei Versicherungsnehmern, Studenten, Auszubildenden und oft auch bei Praktikern begrenzt. Zwei Hauptgründe sind hierfür entscheidend: Erstens ist das VVG keine eigenständige Rechtsmaterie, sondern eine spezielle gesetzliche Regelung des privatrechtlichen Schuldrechts. Daher erfordert das Verständnis des VVG grundlegende Kenntnisse des BGB, was die isolierte Vermittlung versicherungsrechtlicher Kenntnisse erschwert. Zweitens wird das VVG in der Ausbildung von Versicherungskaufleuten, Betriebswirten und Juristen nur unzureichend behandelt. Für Juristen bleibt das Versicherungsrecht oft ein Nebenfach, das nur aus persönlichem Interesse marginal erlernt wird. Dies führt dazu, dass viele, die im Versicherungsbereich tätig sind, nach ihrer Ausbildung ein erhebliches Defizit an versicherungsrechtlichem Wissen aufweisen, was oft bedauert wird, sobald sie dieses Wissen für ihre täglichen Aufgaben benötigen. Leider bleibt das Versicherungsrecht somit nur wenigen Juristen vorbehalten, die sich aus persönlicher Neigung darauf spezialisiert haben.
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Fälle und Entscheidungen zum Versicherungsrecht, Wolfram Wrabetz
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