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Zum sozialen Rechtsstaat

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Die erste Regierungsphase, die Adenauer-Ära, war geprägt vom Auf- und Ausbau der sozialen Marktwirtschaft, während die sozialliberale Koalition den „Ausbau des sozialen Rechtsstaates“ anstrebte. Ziel war die Reform des Rechts, insbesondere des Ehe- und Strafrechts, um diesen an technische und soziale Gegebenheiten anzupassen und eine Rechts- und Lebensordnung zu schaffen, die allen Bürgern gleiche Chancen und Schutz vor wirtschaftlich Stärkeren bietet. Das Konzept des „sozialen Rechtsstaats“ wurde besonders durch Willy Brandts Äußerungen geprägt, die sowohl spontane Antworten als auch wohlüberlegte programmatische Aussagen in Reden umfassten. Diese Dokumentation erfasst die Erklärungen Brandts und seiner Regierungsmitglieder, beginnend mit seiner ersten Regierungserklärung, die die Themenreihenfolge vorgibt. Die einzelnen Kapitel verfolgen die angekündigten Reformen und nehmen Brandt beim Wort. Auch nicht abgeschlossene Reformen während seiner Amtszeit sowie deren Entwicklungen werden behandelt. Aufgrund der Vielzahl an Rechtsreformen ist die Dokumentation nicht vollständig, sie konzentriert sich jedoch auf öffentlich diskutierte sowie juristisch bedeutende Reformen. Zudem werden Instrumente der Großen Koalition, wie das Stabilitätsgesetz, berücksichtigt, auch wenn nicht alle späteren Gesetzesreformen in der Regierungserklärung von 1969 angekündigt wurden.

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Zum sozialen Rechtsstaat, Willy Brandt

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1983
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