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SGB VIII/KJHG Sozialgesetzbuch Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe

Kommentar

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Seit der Ausarbeitung der 1. Auflage ist das SGB VIII in vielen Bereichen grundlegend geändert worden. Deshalb war eine vollständige Neubearbeitung des Kommentars für die 2. Auflage erforderlich. Leider war es Herrn Dr. Manfred Wienand wegen seiner starken Inanspruchnahme im Hauptamt nicht möglich, an dieser Ausarbeitung mitzuwirken. Dafür ist es gelungen an seiner Stelle die Herren Dr. Lothar Fischer (Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof), Horst Mann (Landeswohlfahrtsverband Hessen) und Prof. Dr. Helmut Schellhorn (Fachhochschule Frankfurt/M.) als ausgewiesene Fachleute für die Mitarbeit zu gewinnen. Der Kommentar setzt weiterhin einen Schwerpunkt in der Auslegung, Durchdringung und Systematisierung des juristischen Gehalts des Jugendhilferechts und seiner praktischen Umsetzung, ohne seinen sozialpädagogischen und jugendpolitischen Rahmen außeracht zu lassen. Den Zusammenhängen mit den übergreifenden Teilen des Sozialgesetzbuches und der Abstimmung mit dem Kommunalverfassungsrecht wird dabei eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Die Gesetzgebungsmaterialien, die Literatur sowie die Rechtsprechung sind bei der Kommentierung bis Mitte 1999 berücksichtigt worden.

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SGB VIII/KJHG Sozialgesetzbuch Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe, Walter Schellhorn, Lothar Fischer, Horst Mann, Helmut Schellhorn

Langue
Année de publication
2000
Reliure
(rigide),
État du livre
Bon
Prix
2,79 €

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Titre
SGB VIII/KJHG Sozialgesetzbuch Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe
Sous-titre
Kommentar
Langue
Allemand
Publié
2000
Format
rigide
ISBN10
3472015977
ISBN13
9783472015970
Séries
Mots clés
Description
Seit der Ausarbeitung der 1. Auflage ist das SGB VIII in vielen Bereichen grundlegend geändert worden. Deshalb war eine vollständige Neubearbeitung des Kommentars für die 2. Auflage erforderlich. Leider war es Herrn Dr. Manfred Wienand wegen seiner starken Inanspruchnahme im Hauptamt nicht möglich, an dieser Ausarbeitung mitzuwirken. Dafür ist es gelungen an seiner Stelle die Herren Dr. Lothar Fischer (Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof), Horst Mann (Landeswohlfahrtsverband Hessen) und Prof. Dr. Helmut Schellhorn (Fachhochschule Frankfurt/M.) als ausgewiesene Fachleute für die Mitarbeit zu gewinnen. Der Kommentar setzt weiterhin einen Schwerpunkt in der Auslegung, Durchdringung und Systematisierung des juristischen Gehalts des Jugendhilferechts und seiner praktischen Umsetzung, ohne seinen sozialpädagogischen und jugendpolitischen Rahmen außeracht zu lassen. Den Zusammenhängen mit den übergreifenden Teilen des Sozialgesetzbuches und der Abstimmung mit dem Kommunalverfassungsrecht wird dabei eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Die Gesetzgebungsmaterialien, die Literatur sowie die Rechtsprechung sind bei der Kommentierung bis Mitte 1999 berücksichtigt worden.