Plus d’un million de livres, à portée de main !
Bookbot

Hermann Reichold

    Tendenz- statt Transzendenzschutz in der Dienstgemeinschaft?
    Dienstgemeinschaft im 21. Jahrhundert
    Loyalität und Konfessionsbindung in der Dienstgemeinschaft
    Die Grundordnung 2022 - ein neues Narrativ im kirchlichen Arbeitsrecht
    Kirchliches Arbeitsrecht auf neuen Wegen
    Führungskultur und Arbeitsrecht in kirchlichen Einrichtungen
    • Hat die Liberalisierung des Kündigungsrechts in katholischen Arbeitsverhältnissen allein schon das christliche Profil katholischer Einrichtungengeschärft? Oder bedarf es weiterer Maßnahmen, um die Glaubwürdigkeit kirchlicher Einrichtungen im säkularen Umfeld zu sichern?Die Autoren diskutieren insbesondere die Frage, ob und inwieweit sich eine neue Vertrauenskultur durch eine Stärkung wechselseitiger Loyalitätsbindungenin kirchlichen Einrichtungen entwickeln kann. Zur Diskussion steht damit nichts weniger als der Entwurf eines neuen kirchengemäßen "Unternehmensrechts" im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse. Im Anhang finden sich wichtige Dokumente, so etwa die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse oder der "Chefarzt-Beschluss" des Bundesverfassungsgerichts.Mit Beiträgen von Peter Beer (Generalvikar im Erzbistum München und Freising), Herbert Landau (Bundesverfassungsricher a. D.), Andreas Lob- Hüdepohl (Professor für Theologische Ethik, Berlin) und Andreas Suchanek (Professor für Wirtschafts- und UnternehmenSethik, Leipzig).

      Führungskultur und Arbeitsrecht in kirchlichen Einrichtungen
    • Daß Massenmedien bei der Meinungs- und Einstellungsbildung von Laien über alltagsferne innovative Technologien eine wichtige Rolle spielen, ist kaum kontrovers. Es gibt aber unterschiedliche Annahmen darüber, wie Medien die Technikakzeptanz beeinflussen. Mittels "thought-list"-Methode wird am Beispiel der Gentechnik untersucht, welche Gedanken Zeitungsartikeln und Fernsehsendungen bei Rezipienten auslosen und wie diese Gedanken mit Einstellungsänderungen zusammenhangen. Die Studie zeigt, daß variantenreiche interpretative Prozesse bei der Rezeption ablaufen, und findet deutliche Hinweise auf eine medien- und quellenkritische Rezeption.

      Kirchliches Arbeitsrecht auf neuen Wegen
    • Das 10. Symposion der Forschungsstelle für kirchliches Arbeitsrecht konnte Ende September 2022 bereits die - damals noch nicht "abgesegneten", aber sich abzeichnenden - beachtlichen Veränderungen des kirchlichen Arbeitsrechts der deutschen Katholiken diskutieren und ein "neues Narrativ" in den Raum stellen, welches dann in der Tat Ende November vom VDD als dem Rechtsträger der Deutschen Bischofskonferenz beschlossen wurde. Der vorliegende Band dokumentiert nicht nur den neuen Wortlaut der Grundordnung 2022, sondern auch die maßgeblichen Erläuterungen der Bischöfe zu diesem neuen Gesetzeswerk. "Loyalitätsobliegenheiten" der Arbeitnehmer spielen jetzt keine Rolle mehr, im Gegenteil wird die Vielfalt als "Bereicherung" von den Caritas-Dienstgebern bewertet (Beitrag Bieniek). Eine katholische Einrichtung soll ihre Ausstrahlung nicht der Katholizität einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern der überzeugenden "Unternehmenskultur" verdanken (Beitrag Mathy). Einzig das verbliebene Kündigungsrecht bei Austritt begegnet weiterhin Bedenken im Hinblick auf das EU-Recht (Beitrag Hartmeyer). Schließlich werden auch weitergehende grundsätzliche Bedenken am deutschen "Sonderweg" eines eigenen Vertrags- und Arbeitskampfrechts der Kirchen keineswegs verschwiegen (Beitrag Schrage).

      Die Grundordnung 2022 - ein neues Narrativ im kirchlichen Arbeitsrecht
    • Christliche Sozialarbeit steht in der Tradition barmherzigerSchwestern und Brüder, gespeist aus religiöserMotivation in frommer Verbundenheit. Doch taugtin der säkularen Gesellschaft des 21. Jahrhunderts fürCaritas und Diakonie eher der barmherzige Samariterals Vorbild. Sein bedingungslos solidarisches Handelnkann Vorbild sein für die – auch arbeitsrechtlichrelevante – neue „Loyalität“ einer katholischen Einrichtung. Wie und warum der spezifische Sendungsauftragder jeweiligen Einrichtung für die Loyalitätder Mitarbeitenden deutlich mehr bedeutet als derenje individuelle Gläubigkeit, lässt sich den Beiträgender 2. Hirschberger Gespräche, die Perspektiven derMoraltheologie und Caritaswissenschaft mit derRechtspraxis und -wissenschaft sowie der PraktischenTheologie verbinden, gut entnehmen

      Loyalität und Konfessionsbindung in der Dienstgemeinschaft
    • Kirchliche Einrichtungen sind in der sakularen Gesellschaft des 21. JAhrhunderts mehr denn je darauf angewiesen, eine christliche unternehmenskultur" zu entwickeln, die unabhangig vom personlichen Bekenntnis der Mitarbeitenden Glaubwurdigkeit und hohe Fachkompetenz nach innen und auSSen verburgt. IN diesem Band werden daher beispielhaft die Umsetzung von diakonischer "Corporate Governance" oder einrichtungsspezifischer Ethik-Richtlinien als Voraussetzung guter christlicher Unternehmenskultur dargestellt und diskutiert. ZUdem werden die staatskirchenrechtlichen Moglichkeiten und Grenzen zur Auflockerung konfessioneller Loyalitatsobliegenheiten in den Blick genommen.

      Dienstgemeinschaft im 21. Jahrhundert
    • Die EuGH-Rechtsprechung von 2018 zum Gleichbehandlungsrecht hat aus den Kirchen einen „Tendenzbetrieb“ gemacht. Die „Abmahnung“ aus Luxemburg fordert eine konsistente Begründung des Zusammenhangs von Ethos und Arbeitsaufgabe in der Kirche und ihren Einrichtungen. Darin liegt auch eine Chance für eine plausiblere Fundierung von „Loyalitätspflichten“. Die Rechtsexperten Gregor Thüsing und Ferdinand Kirchhof skizzieren die Bruchlinien der neuen EuGHKritik an der pauschalen Forderung konfessionell gebundener Mitarbeit in der Kirche. Die Theologen Peter Beer und Peter Neher verdeutlichen die Konsequenzen für eine neue „Loyalität auf Gegenseitigkeit“ in der Dienstgemeinschaft. Im Anhang ist das ausführliche BAG-Urteil zum Fall „Egenberger“ vom 25.10.2018 nachzulesen, das die EuGH-Rechtsprechung zur nicht mehr pauschal zulässigen Anforderung der Konfessionszugehörigkeit im Kirchendienst bestätigt hat

      Tendenz- statt Transzendenzschutz in der Dienstgemeinschaft?
    • Caritas und Diakonie sind in Zeiten der Säkularisierung und Entkirchlichung darauf angewiesen, die "Dienstgemeinschaft" auch mit anders- oder nichtgläubigen Mitarbeitern glaubwürdig und im Einklang mit den kirchlichen Vorgaben verwirklichen zu können. In diesem Band wird daher die organisationale Loyalität kraft gemeinsamer Überzeugung ungeachtet der Konfession als maßgebliches Modell der "Dienstgemeinschaft" zur Diskussion gestellt. Daraus folgen Lockerungen der Einstellungsanforderungen, beispielhaft dargestellt anhand der EKD-Loyalitäts-Richtlinie 2017. Dass die neue Rechtsprechung des EuGH diese Liberalisierung der Einstellungspraxis der Kirchen auch rechtlich fordert, wird ebenfalls verdeutlicht. Dieser Band gibt die Referate und Diskussionen des 6. Symposions der Forschungsstelle für kirchliches Arbeitsrecht an der Universität Tübingen wieder und dokumentiert zudem wesentliche Urteile des EuGH ("Egenberger"/"Achbita2#) sowie des BAG.

      Welche Loyalität dürfen kirchliche Einrichtungen fordern?
    • Kirchliche Arbeitgeber verlangen von ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht nur gute Arbeit, sondern auch kirchengemäßes Verhalten. Wie weitgehend diese Loyalitätsobliegenheiten in das Privatleben eingreifen dürfen, war Gegenstand mehrerer aktueller Urteile des BAG und eines BVerfG-Beschlusses in 2014. Die "Säkularisierung" der kirchlichen Arbeitsbeziehungen lässt sich auch durch kirchenfreundliche Rechtsprechung nicht aufhalten, die Kündigung allein wegen Wiederverheiratung eines leitenden Arztes wird heute als Skandal empfunden. Dieser Band dokumentiert die schwierige Suche nach einer Unternehmenskultur, die gute "soziale" Arbeit in christlichem Auftrag mit der Achtung vor Individualgrundrechten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu vereinbaren sucht. Er gibt die Referate und Diskussionen des dritten Symposions der Forschungsstelle "kirchliches Arbeitsrecht" an der Universität Tübingen wieder und dokumentiert die Urteile des BAG und des BVerfG zum Düsseldorfer Chefarzt.

      Loyalitätsobliegenheiten im Umbruch