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Die EuGH-Rechtsprechung von 2018 zum Gleichbehandlungsrecht hat aus den Kirchen einen „Tendenzbetrieb“ gemacht. Die „Abmahnung“ aus Luxemburg fordert eine konsistente Begründung des Zusammenhangs von Ethos und Arbeitsaufgabe in der Kirche und ihren Einrichtungen. Darin liegt auch eine Chance für eine plausiblere Fundierung von „Loyalitätspflichten“. Die Rechtsexperten Gregor Thüsing und Ferdinand Kirchhof skizzieren die Bruchlinien der neuen EuGHKritik an der pauschalen Forderung konfessionell gebundener Mitarbeit in der Kirche. Die Theologen Peter Beer und Peter Neher verdeutlichen die Konsequenzen für eine neue „Loyalität auf Gegenseitigkeit“ in der Dienstgemeinschaft. Im Anhang ist das ausführliche BAG-Urteil zum Fall „Egenberger“ vom 25.10.2018 nachzulesen, das die EuGH-Rechtsprechung zur nicht mehr pauschal zulässigen Anforderung der Konfessionszugehörigkeit im Kirchendienst bestätigt hat
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Tendenz- statt Transzendenzschutz in der Dienstgemeinschaft?, Hermann Reichold
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- 2019
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