Friedhofs- und Bestattungsrecht
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Der Übergang von der Jugend zum Erwachsensein wird in den Texten dieses Buches auf vielfältige Weise thematisiert. Es wird gezeigt, wie sich dieser Prozess nicht nur inhaltlich, sondern auch sprachlich und in der Wahl literarischer Formen und Vorbilder ausdrückt. Die Vielfalt der Perspektiven und Stile bietet einen tiefen Einblick in die Erfahrungen und Herausforderungen, die mit dem Erwachsenwerden verbunden sind.
Das Gebührenrecht kirchlicher Friedhöfe als Instrument nachhaltiger und lastengerechter Friedhofsfinanzierung steht – wie das kirchliche Friedhofswesen überhaupt – vor erheblichen Herausforderungen: - Demographischer Wandel und die mittelfristige Entwicklung der Mitgliederzahlen der großen christlichen Kirchen führen zu einem prospektiven Rückgang der Friedhofsnutzung und zu einem Wandel der Begräbniskultur. - Zurückgehende Nutzerzahlen bei gleichbleibenden oder steigenden Unterhaltungskosten führen zu einer erheblichen finanziellen Belastung der Friedhofsträger. - Die Kosten für Schließung und Aufgabe eines kirchlichen Friedhofs stellen beachtliche Haushaltsrisiken dar. In der Regel werden kirchliche Friedhöfe durch Gebühren finanziert. Deshalb stellt sich die Frage, ob und inwieweit kirchliche Friedhofsträger diese zukünftigen finanziellen Belastungen auf die Nutzerinnen und Nutzer der Friedhöfe vorsorgend überwälzen können.
Unter dem schillernden Begriff des Technologietransfers ist den Hochschulen in den letzten Jahrzehnten ein weites Aufgabenspektrum erwachsen. Die Hochschulen sehen sich, getragen von einem breiten gesellschaftlichen Konsens, zunehmend in der Verantwortung hinsichtlich der Integration ihrer Absolventen in Wirtschaftsleben und Arbeitsmarkt. Zu diesem Zweck betätigen sie sich als Plattformen zur Unternehmens- und Existenzgründung. Die hierzu geschaffenen Transferstrukturen an den Hochschulen nutzen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Hochschulressourcen. Sie bewegen sich dabei allerdings in einem intrikaten Feld normativer Rahmenbedingungen, die nur unzureichend an die gewandelten Anforderungen angepasst sind, die an die Hochschulen in ihrer Rolle als Helfer bei der Existenzgründung gestellt werden. Dies gilt umso mehr, wenn sich die Transferstrukturen rechtlich in Form von Technologietransfer- und Verwertungsgesellschaften verselbstständigt haben. Die Studie beschreibt vor diesem Hintergrund sowohl aus Hochschul- als auch aus Nutzersicht Bedingungen, Grenzen und Risiken der Nutzung von Hochschuleinrichtungen zum Zwecke der Existenz- und Unternehmensgründung, um Handlungsmöglichkeiten zur Optimierung der Transferstrukturen aufzeigen zu können. Die Untersuchung zieht exemplarisch die Strukturen und Einrichtungen der Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich der Existenzgründung sowie das nordrhein-westfälische Hochschulrecht heran, um vor diesen tatsächlichen und normativen Konkretisierungen eine verfassungsrechtliche Fundierung der Existenz- und Unternehmensgründung im Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit des Art. 5 Abs. 3 GG zu unternehmen. Auf Basis der Reformulierung der Unternehmens- und Existenzgründung als einfachgesetzlicher und partiell verfassungsunmittelbarer Hochschulaufgabe wendet sich die Studie den Grenzen der Ressourcennutzung durch Technologietransfer- und Verwertungsgesellschaften zu. In den Blick genommen wird aus Hochschulsicht dabei das Haushaltsrecht ebenso wie die steuerrechtlichen Konsequenzen der Kooperation mit Technologietransfergesellschaften. Aus Sicht der Nutzer der Hochschuleinrichtungen werden Grenzen und Gestaltungsmöglichkeiten, die durch das Nebentätigkeitsrecht und den Rechtsrahmen der Drittmittelforschung gesetzt und eröffnet werden, diskutiert. In einem letzten Schritt werden in der Aussenperspektive die Förderung von Existenz- und Unternehmensgründungen aus der Sicht potentieller Mitbewerber auf den relevanten Märkten betrachtet und die kartell- und wettbewerbsrechtlichen Grenzen der Kooperation zwischen Hochschulen und Technologietransfer- und Verwertungsgesellschaften nachgezeichnet.
Der moderne Staat ist Steuerstaat. Er finanziert sich dem Grundsatz nach und im Schwerpunkt durch die Gemeinlast der Steuer. Die Besteuerung legt die Grundlagen allen Staatshandelns. Ungeachtet dieser grundlegenden Bedeutung scheint die Besteuerung in der Rechtswissenschaft eine disziplinäre Eigenständigkeit zu genießen. Zwar besteht heute Einigkeit über die Erstreckung des Rechts als Gestaltungsmittel des modernen Staates auch auf seine Finanzierung, was einen Gleichlauf von allgemeinen und steuerspezifischen Rechtsmaßstäben nahelegen sollte. Jedoch hat sich die rechtswissenschaftliche Befassung mit diesem Gegenstand in eigene Diskurse verlagert, die gelegentlich auch inhaltliche und methodische Sonderwege beschreiten. Vor diesem Hintergrund wollen die in diesem Band versammelten Beiträge dem Desiderat nach Selbstvergewisserung der Steuerrechtswissenschaft nachgehen und die Eigenarten der Steuerrechtswissenschaft und ihres Gegenstandes aus unterschiedlichen disziplinären Zugriffen und Perspektiven erörtern.
Die Emanzipation des Steuerrechts und das öffentliche Wirtschaftsrecht
Die öffentliche Hand sieht sich im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Betätigung zugleich den Steuerungswirkungen des Steuerrechts und des öffentlichen Wirtschaftsrechts ausgesetzt. Beide thematisieren unter dem Leitbild der Wettbewerbsneutralität die Abgrenzung des öffentlichen Sektors zur Privatwirtschaft. Die Diskurse zwischen beiden Rechtsgebieten sind dessen ungeachtet eigentümlich unterentwickelt. Michael Droege will vor dem Hintergrund dieses Befundes und seiner historischen Pfadabhängigkeiten die Bezüge zwischen der Besteuerung des Staates im Markt und der Regulierung der Marktteilnehmer im öffentlichen Wirtschaftsrecht, zwischen Steuer und den in Recht kondensierten Vorstellungen zur Ordnung der Wirtschaft in Erinnerung rufen. Am Referenzgebiet der Besteuerung der öffentlichen Hand ist die Studie ein Plädoyer, das Steuerrecht überhaupt als Gebiet des besonderen Verwaltungsrechts wiederzuentdecken.
Befindet sich die deutsche Rechtswissenschaft in einer Sinnkrise? Jedenfalls erlebt sie Zeiten intensiver Selbstreflexion und begibt sich mit neuer Intensität auf die Suche nach ihrem Proprium und ihrem Selbstverständnis als Normwissenschaft. Diesen Trend nehmen die Beobachtungen zu Eigenheiten der Steuerrechtswissenschaft auf und tragen Fremd- und Selbstwahrnehmungen der Steuerrechtswissenschaft zusammen. Behandelt werden die späte Ausdifferenzierung der Steuerrechtswissenschaft und ihre Verortung im juristischen Disziplinspektrum, ihr Verhältnis zum öffentlichen und zivilen Recht, ihr oft befremdliches Streben nach Steuergerechtigkeit, nach der Ordnung und wissenschaftlichen Systematisierung ihres oft recht dynamischen und widerspruchsvollen Gegenstandes. Der Text sucht schließlich Gründe für die besonders ausgeprägte Verfassungsaffinität der Steuerrechtswissenschaft und leuchtet Perspektiven und Stärken der Steuerrechtswissenschaft im inter- und intradisziplinären Diskurs aus.
Das Steuerrecht bietet mit dem Gemeinnützigkeitsrecht einen Anreiz zum freiwilligen gemeinwohldienlichen privaten Engagement. Es ist allerdings durchsetzt von Wertungswidersprüchen und auf die Einbettung des deutschen Steuerstaates in den europäischen Binnenmarkt kaum vorbereitet. Vor diesem Hintergrund befasst sich Michael Droege mit den theoretischen Grundlagen und der rechtswissenschaftlichen Dogmatik des Gemeinnützigkeitsrechts. Er greift über den steuerrechtlichen Bereich hinaus und legt Grundlagen für ein öffentliches Recht des Raums zwischen Staat und Markt unter den Bedingungen der Europäisierung des Rechts. Zugleich zeigt er, dass das Gemeinnützigkeitsrecht dann eine Zukunft hat, wenn es der doppelten Öffnung des Staates hinreichend Rechnung trägt. Rechtssetzung, -dogmatik und -anwendung müssen sich auf die Rahmenbedingungen eines pluralen und europäisierten Gemeinwohls einstellen.
Religiöse und kulturelle Partikularisierung stellen Gesellschaft und staatliche Rechtsordnung vor erhebliche Herausforderungen. Die religionsverfassungsrechtliche Dogmatik entwickelt erst langsam Instrumente, die Freiheitssphären der Religionsgemeinschaften und des Einzelnen und den Normbefolgungsanspruch der staatlichen Rechtsordnung neu auszutarieren. Dies geschieht jedoch kaum in der leistungsstaatlichen Dimension des Verhältnisses zwischen Staat und Religionsgemeinschaften: Staatsleistungen an Religionsgemeinschaften werden ungefragt perpetuiert. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es daher, eine der religiösen und kulturellen Varianz in der Gesellschaft entsprechende religionsverfassungsrechtliche Fundamentierung der überkommenen Staatsleistungen vorzunehmen. Hierzu wird die Ablösungsvorschrift des Art. 138 Abs. 1 WRV gleichermaßen dogmatisch neu erfasst, wie die verfassungsrechtlichen Bindungen des leistenden Staates auf der Basis einer Neuinterpretation der verfassungstheoretischen und verfassungsrechtlichen Grundlagen des Staates in seiner Säkularität, seiner Rolle als schwach integrative Kulturverfassungsrechtsordnung und als aktivierender Sozialstaat reformuliert werden.
Der für den Jahresabschluss geltende Grundsatz der Einzelbewertung stellt für die Kreditwirtschaft hinsichtlich der grossen Anzahl von Konsumentenkreditforderungen ein kaum zu vertretendes Bilanzierungspostulat dar. Hinzu kommt, dass durch die derzeit üblichen individuellen Einzelbewertungsverfahren subjektive und damit unterschiedliche Bewertungsmassstäbe angelegt werden. Es entsteht die Gefahr, dass hierdurch nicht unerhebliche Fehlinformationen in den Jahresabschluss einfliessen und ausserdem der Grundsatz der Bewertungs- und Methodenstetigkeit nicht erfüllt wird. Die Untersuchung erfasst die wichtigsten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze für Konsumentenkreditforderungen und diskutiert potentielle individuelle und pauschalisierte Einzelbewertungsverfahren unter der Fragestellung, inwieweit objektivierte Bilanzansätze erreicht und gleichzeitig die Rationalisierungsbestrebungen der Praxis berücksichtigt werden.