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Trotz ihres stark regionalen Bezugs kommt dieser Arbeit eine über Bayern hinausgehende Bedeutung für die gesamte deutsche Rechtsgeschichte zu. Am Beispiel der Fürsten von Thurn und Taxis wird in ihr das Ringen des deutschen Hochadels um den Erhalt seiner Herrschaftsrechte dargestellt. Nach der Abschaffung der standes- und gutsherrlichen Gerichtsbarkeit war der «Postfürst» der letzte Inhaber privater Gerichtsrechte in Deutschland. Alle Versuche scheiterten, die Rechtswidrigkeit dieses Privilegiums zu begründen; der wachsende Anachronismus der Thurn und Taxisschen Privatrechtspflege änderte nichts an der Wirksamkeit ihrer Rechtsgrundlage.
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Die Fürstlich Thurn-und-Taxissche Privatgerichtsbarkeit in Regensburg, Ralf Ruhnau
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- 1999
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