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Kfz-Vertrieb und EU-Kartellrecht

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Die Struktur des europäischen Kfz-Vertriebs ist durch das EU-Kartellrecht geprägt, insbesondere durch die Gruppenfreistellungsverordnung Nr. 1475/95, diese bestimmt den Aufbau der Vertriebsstrukturen im Autohandel europaweit. Danach wird den Kfz-Herstellern erlaubt, ihre Vertragshändler über die bekannten Maße hinaus qualitativ und quantitativ zu selektieren. Dadurch sind z. B. freie Händler vom Nutzfahrzeugverkauf ausgeschlossen. Dieses Privileg gilt noch bis zum 30. September 2002, danach ist die bestehende Kfz-GVO 1475/95 nicht mehr anwendbar. Der zukünftige Rechtsrahmen für den Kfz-Vertrieb ist ungewiss. Die kartellrechtlichen Spielräume sind von den Kfz-Herstellern für Handelsbeschränkungen missbraucht und diese Verhaltensweise durch die EU-Kommission bestraft worden. Auch deshalb wird nicht mit einer Verlängerung der bestehenden Verordnung gerechnet. Es ist offen, wie eine Nachfolgeregelung aussehen könnte. Die Anwendung der neuen GVO 2790/1999 über vertikale Vereinbarungen, der Entfall jeglicher Ausnahmeregelungen für Kfz-Händler oder der Vertrieb über Handelsvertreter sind mögliche Alternativen. Dieses Buch ist ein wichtiger umfassender Beitrag zu diesem Thema.

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Kfz-Vertrieb und EU-Kartellrecht, Michael Funk

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2002
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