Ist das Ordnungsrecht so schlecht wie sein Ruf? Vor allem im Umweltrecht wird seit langem ein massives Vollzugsdefizit beklagt. Dabei verbirgt sich hinter der rechtspolitischen Diskussion eine normative Fragestellung: Mit ordnungsrechtlicher Steuerung sind notwendig Grundrechtseingriffe verbunden. Bestätigt sich die verbreitete Kritik, wird die verfassungsrechtliche Rechtfertigung zum Problem. Das gibt Anlaß die einzelnen Bedingungen des Steuerungszusammenhangs näher zu untersuchen. Auf welche Weise beeinflussen ordnungsrechtliche Vorschriften individuelles Verhalten? Welches sind Faktoren für einen Erfolg regulativer Politik? Im Zentrum der Arbeit steht deshalb die Entwicklung eines verhaltenstheoretischen Erklärungsansatzes unter Berücksichtigung sozialpsychologischer Theorien. Im Anschluß werden die verfassungsrechtlichen Implikationen dieses Steuerungsmodells untersucht. Ansatzpunkte ergeben sich vor allem aus dem Verhältnismäßigkeitsprinzip und dem Gleichheitsgebot. Daneben spielen objektiv-rechtliche Vorgaben wie der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eine Rolle.
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Verhaltenssteuerung durch Ordnungsrecht, Thomas Baehr
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2005
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Ist das Ordnungsrecht so schlecht wie sein Ruf? Vor allem im Umweltrecht wird seit langem ein massives Vollzugsdefizit beklagt. Dabei verbirgt sich hinter der rechtspolitischen Diskussion eine normative Fragestellung: Mit ordnungsrechtlicher Steuerung sind notwendig Grundrechtseingriffe verbunden. Bestätigt sich die verbreitete Kritik, wird die verfassungsrechtliche Rechtfertigung zum Problem. Das gibt Anlaß die einzelnen Bedingungen des Steuerungszusammenhangs näher zu untersuchen. Auf welche Weise beeinflussen ordnungsrechtliche Vorschriften individuelles Verhalten? Welches sind Faktoren für einen Erfolg regulativer Politik? Im Zentrum der Arbeit steht deshalb die Entwicklung eines verhaltenstheoretischen Erklärungsansatzes unter Berücksichtigung sozialpsychologischer Theorien. Im Anschluß werden die verfassungsrechtlichen Implikationen dieses Steuerungsmodells untersucht. Ansatzpunkte ergeben sich vor allem aus dem Verhältnismäßigkeitsprinzip und dem Gleichheitsgebot. Daneben spielen objektiv-rechtliche Vorgaben wie der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eine Rolle.