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Staatliche Tatprovokation im deutschen, englischen und schottischen Recht

Rechtsvergleichende Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung europäischer und internationaler Entwicklungslinien

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Staatliche Tatprovokation ist eine der «Ermittlungsmethoden», die der deutsche Gesetzgeber noch immer nicht spezialgesetzlich geregelt hat. Ziel dieser Arbeit ist es, die Ursachen hierfür aufzuzeigen und eine nachvollziehbare Grenze zwischen strafprozessual zulässiger und unzulässiger Tatprovokation zu ziehen. Das setzt nicht nur Überlegungen zu Sinn und Zweck von Tatprovokation voraus, sondern auch solche, die ihren Regelungsstandort betreffen. Um die Untersuchung auf eine breite Erkenntnisbasis zu stellen, bezieht der Autor die Rechtsordnungen Englands und Schottlands mit ein. Da sich das anvisierte Regelungsmodell auch als europatauglich erweisen soll, folgen diesem rechtsvergleichenden Ansatz Rekurse auf die Rechtsprechung des EGMR und einschlägige europäische und internationale Abkommen.

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Staatliche Tatprovokation im deutschen, englischen und schottischen Recht, Matthias Dann

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2006
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