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"Irren ist menschlich"

Vorsatz und Tatbestandsirrtum im Lichte der Verantwortungsethik und der Emanzipation des angegriffenen Mitmenschen

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Der Vorsatz des Täters kann entweder trotz eines Irrtums bejaht oder aber wegen eines Irrtums verneint werden. So begrenzt damit die irrtumsdogmatischen Antwortmöglichkeiten auch erscheinen mögen - die zugrunde liegenden Wertungen sind um ein Vielfaches komplexer. Immerhin gilt es zu klären, für welche unvorhergesehen Geschehen der Beschuldigte vorsatzdeliktisch verantwortlich sein soll. Doch was sind Grund und Grenze sowie Maßstab einer subjektiven Zurechnung von Unvorhergesehenem zum Vorsatz? Christoph Burchard untersucht diese Grundlagenprobleme und führt sie einer in sich geschlossenen Lösung zu. Ausgehend von einer Systematisierung der verschiedenen Irrtumsfallgruppen - von den Klassikern wie der aberratio ictus zu den weniger bekannten Irrtümern wie dem über Tatbestandsalternativen - stellt er die Normativität des Vorsatzurteils in aller Deutlichkeit heraus. Um dieses Urteil nicht der Beliebigkeit preiszugeben, orientiert er die Irrtumslehre an der Schuld und erarbeitet darüber hinaus eine strafrechtsphilosophische Fundierung der Vorsatz- und Irrtumsdogmatik. Diese wird in Anlehnung an Max Webers Verantwortungsethik zum einen individualistisch begründet, weist aber zum anderen auch dem konkret durch eine Tat angegriffenen Mitmenschen einen eigenen Stellenwert zu. Indem er diesen Ansatz für die Falllösung fruchtbar macht, dogmatisiert der Autor fallgruppenübergreifend gültige Argumentationsmuster. Diese sichern die aus Rechtsprechung und Lehre bekannten Ergebnisse teils zusätzlich ab, stellen sie teils grundsätzlich in Frage und teils auf eine neue Basis.

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"Irren ist menschlich", Christoph Burchard

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2008
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