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Transkription griechischer Buchstaben in Bibliotheken und Standesämtern

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Die Umschrift griechischer Namen ins lateinische Alphabet ist uneinheitlich. In deutschen Standesämtern wird der Name eines griechischen Staatsbürgers gemäß der Transkription im Reisepass oder nach ISO-Norm wiedergegeben. Der Geburtsort hingegen wird phonetisch nach deutschen Rechtschreibregeln transkribiert, während die UNO die ISO-Norm anwendet. Die Titel griechischer Bücher werden in deutschen und österreichischen Bibliotheken nach RAK-Regeln oder DIN 31634 erfasst, während in anderen Ländern, wie den USA, die Romanisierungs-Regeln der Kongressbibliothek gelten. Zeitungen und Fernsehsender orientieren sich an DUDEN oder anderen Regelwerken. Im Gegensatz dazu werden deutsche Namen von griechischen Ämtern phonetisch in die griechische Schrift übertragen, was bei der Rücktranskription problematisch sein kann. Altgriechische und neugriechische Namen werden in deutschen Bibliotheken nach einheitlichen Regeln transliteriert, während in Schweizer Bibliotheken und der amerikanischen Kongressbibliothek abweichende Regeln gelten. Diese Unterschiede sind nachvollziehbar, da eine falsche Transkription zu Missverständnissen führen kann. Zudem haben Computerbenutzer, die griechische Buchstaben verwenden möchten, oft Schwierigkeiten, da diese nicht auf ihrer Tastatur vorhanden sind und beim Versenden von E-Mails verloren gehen oder falsch umgewandelt werden.

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Transkription griechischer Buchstaben in Bibliotheken und Standesämtern, Hanna Chris Gast

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2009
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