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Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts

Zwanzigster Band: Elsass. 1. Teilband: Straßburg

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Mit der Reformation in einem Territorium oder einer Reichsstadt waren die Landesherren und Magistrate gezwungen, neue Ordnungen für das kirchliche Leben zu schaffen, da sie die päpstliche Obedienz und bischöfliche Jurisdiktion nicht mehr anerkannten. Diese Ordnungen beeinflussten oft auch das politische und rechtliche Geschehen in den Territorien. Zu den kirchenordnenden Texten zählen Agenden, Liturgien, Gebetsformulare, Vorschriften zur Anstellung von Pfarrern und Diakonen sowie Richtlinien zu deren Tätigkeit, Instruktionen für Visitationen und Regelungen zu Armen-, Ehe- und Zuchtordnungen. Der erste Teilband zum Elsass enthält die Kirchenordnungen der Reichsstadt Straßburg aus den Jahren 1523 bis 1617. Mit Martin Bucer, Wolfgang Capito und Kaspar Hedio hatte Straßburg drei bedeutende Persönlichkeiten der Reformation, die die kirchliche Neugestaltung nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen europäischen Ländern maßgeblich beeinflussten. In den theologischen Auseinandersetzungen zwischen Lutheranern und Zwinglianern nahm die Stadt eine vermittelnde Position ein. Daraus entstand die Confessio Tetrapolitana, ein eigenes Bekenntnis, und in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts entwickelte Straßburg eine eigene Kirchenorganisation, die vor allem auf Johannes Calvin und die reformierte Kirche großen Einfluss ausübte.

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Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts, Gerald Dörner

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2011
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