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Verständigung im Strafverfahren - zwei Jahre nach Inkrafttreten des Verständigungsgesetzes

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Die Verständigung wurde im August 2009 als konsensuales Instrument eingeführt, ergänzt durch bereits bestehende Elemente wie Einstellungsmöglichkeiten und Täter-Opfer-Ausgleich. Ein rein inquisitorisches Verfahren ist im deutschen Strafprozess nicht mehr vorherrschend, da adversatorische Einflüsse aus europäischen Nachbarländern und dem angloamerikanischen Recht spürbar sind. Die Vereinbarung zwischen Angeklagtem, Staatsanwaltschaft und Gericht steht im Spannungsverhältnis zu traditionellen verfassungsrechtlichen und verfahrensrechtlichen Maximen. In der Literatur wird die Vereinbarkeit des Verständigungsgesetzes mit dem Schuldprinzip, der Wahrheitsermittlung und dem Gleichbehandlungsgrundsatz kritisch betrachtet. Die Studie beleuchtet die aktuellen Rechtsprechungen seit Inkrafttreten des Gesetzes bis zum 31. Juli 2011. Im vierten Kapitel werden relevante Beschlüsse und Urteile analysiert und auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft, wobei auch die Transparenzvorschriften berücksichtigt werden. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Rechtsmittelrecht. Zudem werden die wichtigsten Modelle der Literatur vor Erlass des Gesetzes sowie ein Rechtsvergleich zu den Strafprozessrechten Spaniens, Frankreichs, Italiens und dem angloamerikanischen Recht behandelt. Abschließend werden Lösungsansätze wie die Pflicht zur Abgabe eines „qualifizierten Geständnisses“ und die Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Kontext der Verständigung vorgestellt.

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Verständigung im Strafverfahren - zwei Jahre nach Inkrafttreten des Verständigungsgesetzes, Inken Krause

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2013
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