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Autonomie als Grund und Grenze des Rechts

Das Verhältnis zwischen dem kategorischen Imperativ und dem allgemeinen Rechtsgesetz Kants

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In seiner Rechtslehre formuliert Kant das allgemeine Rechtsgesetz als obersten Grundsatz des Rechts. Es dient als ein überpositives Kriterium dafür, ob eine Handlung rechtmäßig oder unrechtmäßig ist. Nach dem allgemeinen Rechtsgesetz ist eine Handlung nur dann rechtmäßig, wenn sie die allgemeine Handlungsfreiheit des Einzelnen in größtmöglichem Maße achtet. Auch vermeintlich banale Handlungen stehen zumindest prima facie unter rechtlichem Schutz. Die kantische Rechtskonzeption entspricht damit der umstrittenen verfassungsgerichtlichen Interpretation des Art. 2 Abs. 1 GG. Das „Reiten im Walde“ oder das „Taubenfüttern“ - zwei Fälle aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - sind mit anderen Worten auch bei Kant in rechtlicher Hinsicht geschützt. Eine Handlung, bzw. eine Maßnahme, die derart vermeintlich banale Handlungen verbietet, ist grundsätzlich rechtswidrig. Die Frage lautet: Warum ist das so? Das Bundesverfassungsgericht beantwortet diese Frage vorwiegend mit einem Verweis auf den historischen Willen des Parlamentarischen Rates. Das Werk gibt eine philosophisch fundierte Antwort auf die Frage, weshalb auch vermeintlich banale Handlungen rechtlich schützenswert sind. Kalscheuer behandelt damit eines der Hauptprobleme des Verhältnisses von Recht und Moral bei Kant.

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Autonomie als Grund und Grenze des Rechts, Fiete Kalscheuer

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2014
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