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Verdeckte Datenerhebungsmassnahmen in der polizeilichen Praxis

Ergebnisse der Evaluation gemäß § 100 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz

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Am 26. Januar 2011 hat der rheinland-pfälzische Landtag eine Novelle des Polizei- und Ordnungsbe-hördengesetzes (POG) beschlossen. Ziel des Änderungsgesetzes ist die Schaffung eines modernen und effizienten POG, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger weiterhin gewährleisten zu kön-nen. § 100 POG enthält eine erneute Evaluationsverpflichtung, die vorsieht, dass die Landesregierung dem Landtag über die Wirksamkeit bestimmter eingriffsintensiver Maßnahmen berichtet. Hierzu gehö-ren • die Datenerhebung durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen, • die Datenerhebung durch den Einsatz technischer Mittel zur Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation, • Auskunft über die Telekommunikation, • Auskunft über Nutzungsdaten, • Datenerhebung durch den Einsatz technischer Mittel in informationstechnischen Systemen, • Funkzellenabfrage, • besondere Formen des Datenabgleichs. Das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation wurde vom rheinland-pfälzischen Minis-terium des Innern, für Sport und Infrastruktur mit der Durchführung der Evaluation beauftragt.

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Verdeckte Datenerhebungsmassnahmen in der polizeilichen Praxis, Jan Ziekow

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2018
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