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Ein entscheidendes Datum für das Grundgesetz ist der 7. Februar 1992, als die Vertreter der zwölf Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften den Vertrag über die Europäische Union in Maastricht unterzeichneten. In diesem Zusammenhang übernahm die Gemeinsame Verfassungskommission die Aufgabe, die staatlichen Grundlagen im Hinblick auf die europäische Integration neu zu definieren und legte den Grundstein für Art. 23 GG in seiner aktuellen Form. Auch nach der Verfassungsänderung bleibt die Arbeit der Kommission für die Interpretation der Norm von großer Bedeutung. Der neue Europaartikel steht vor der Bewährungsprobe, insbesondere in Bezug auf die Mitwirkungsbefugnisse von Bundesrat und Bundestag in europäischen Angelegenheiten. Art. 23 GG bietet ausreichend Raum für verfassungsrechtliche Auseinandersetzungen, da der Wortlaut an vielen Stellen unklar ist. Die Suche nach den Motiven für die gewählten Formulierungen gestaltet sich schwierig, da entscheidende Beratungen in nichtöffentlichen Sitzungen stattfanden. Auch die Protokolle des Sonderausschusses „Europäische Union“ sind nicht öffentlich zugänglich und stellen eine wichtige Quelle für die Entscheidungsfindung dar. Ziel der Untersuchung ist es, die Motive der Urheber der relevanten Artikel umfassend darzustellen und den Konsens zwischen Bundesrat und Bundestag transparent zu machen, um zur historischen und genetischen Interpretation des Verfassungstextes beizutragen.
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Der neue Europaartikel 23 des Grundgesetzes im Lichte der Arbeit der Gemeinsamen Verfassungskommission, Kirsten Schmalenbach
- Langue
- Année de publication
- 1996
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