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Subjektiver Rechtsschutz im Wahlprüfungsverfahren

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Der Autor untersucht, wie subjektive Rechtsschutzbelange bei Bundestagswahlen berücksichtigt werden können. Zunächst werden die Grundlagen des Wahlprüfungsverfahrens erläutert. Anschließend wird die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in diesem Kontext umfassend analysiert. In einer kritischen Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung und dem wahlprüfungsrechtlichen Schrifttum zeigt der Autor, dass der Ausschluss subjektiven Rechtsschutzes in konkreten Wahlprüfungsverfahren und anderer Rechtsschutzmöglichkeiten einer kritischen Überprüfung nicht standhält. Er argumentiert jedoch, dass die Lösung der subjektiven Rechtsschutzfrage nicht durch die Gewährung eines zusätzlichen Rechtsschutzes neben dem Wahlprüfungsverfahren erfolgen kann. Der entwickelte Lösungsansatz basiert auf der Erkenntnis, dass die Verfassung mit dem durch Art. 41 und 38 GG strukturierten Wahlprüfungsverfahren ein eigenständiges Rechtsschutzverfahren in Wahlangelegenheiten bereitstellt, dessen Reichweite durch den Verfahrensgegenstand bestimmt wird. Die Aufgabe des Wahlprüfungsverfahrens ist der Schutz des Wahlrechts, wobei die Funktion des Rechtsbehelfs durch die zu schützenden Rechte definiert wird. Das Wahlrecht hat in der parlamentarischen Demokratie eine Doppelfunktion: Es legitimiert ein Vertretungsorgan und sichert die grundrechtlich verbürgte Teilhabe an der Staatsgewalt. Diese Doppelfunktionalität führt zu einem doppelfunktionalen Verfahrens

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Subjektiver Rechtsschutz im Wahlprüfungsverfahren, Heinrich Lang

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1997
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