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In der sozialpolitischen Diskussion wird zunehmend festgestellt, dass unsere „sozialen Systeme“ an den Grenzen ihrer Belastbarkeit angekommen sind. Dies betrifft nicht nur die Rentenversicherung, sondern auch die gesetzliche Krankenversicherung, insbesondere in einer schrumpfenden und alternden Gesellschaft. Seit den späten 1970er Jahren wurden verschiedene Maßnahmen zur Kostendämpfung in der gesetzlichen Krankenversicherung versucht, jedoch meist erfolglos. Beispiele hierfür sind Leistungsreduzierungen, Budgetierungen und Festbeträge für Arzneimittel. Auch die Einnahmeseite bietet Ansatzpunkte für eine finanzielle Konsolidierung. Regelmäßig wird in Betracht gezogen, die „Friedensgrenze“ zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung, derzeit bei 75 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung, zu verschieben, um den Kreis der sozialversicherungspflichtigen Personen zu erweitern. Allerdings ist jede staatliche Sozialgestaltung in die bundesstaatliche Kompetenzverteilung sowie in grundrechtliche und objektiv-rechtsstaatliche Eingriffsschranken eingebunden. Die Frage, ob eine Erweiterung der Sozialversicherungspflicht diesen Anforderungen gerecht wird, ist Gegenstand einer Untersuchung zu den verfassungsrechtlichen Fragen der „Friedensgrenze“ zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung, die am Bochumer Institut für Sozialrecht entstanden ist.
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Verfassungsrechtliche Fragen der "Friedensgrenze" zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung, Friedrich E. Schnapp
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- 2001
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