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Diese strukturierende Methodik basiert auf Beobachtungen und einer fortlaufenden Analyse der Rechtspraxis und führt zurück zu ihr. Besonders wichtig sind die neuen praktischen Aspekte, wie das Bestimmtheitsgebot, die Formen und Grenzen der Analogie sowie eine präzisere Fassung der Canones. Dazu gehören neue Perspektiven zur systematischen Interpretation, die grundrechtliche Drittwirkung im Zivilrecht im Kontext von „Abwägung“ und „Einheit der Rechtsordnung“ sowie der Unterschied zwischen Sachbereich und Normbereich im Verfassungsbegriff der „Investition“ angesichts des Paradigmenwechsels vom Monetarismus zum Keynesianismus. Die Unvereinbarkeit der hier dargestellten Rechtslehre und Methodik mit spontanen Stand- und Ausnahmegerichten sowie Selbstjustiz wird ebenfalls thematisiert. Zudem haben die Autoren grundlegende Fragen vertieft analysiert, wie die Adressatendifferenz und die „Klarheit“ der gesetzlichen Normtexte gegenüber Rechtslaien. Es wird die Idee der einzig richtigen Lösung des Rechtsfalls hinterfragt sowie verschiedene Formen von „Definition“ im Recht behandelt. Das Buch wurde an zahlreichen Stellen in Dokumentation und Argumentation erweitert, insbesondere durch neue analytische Aspekte aus der Rechtsprechung. Trotz des früheren Ansatzes bei der Verfassungsjudikatur handelt es sich mittlerweile um eine „allgemeine Methodik“, die als Grundausstattung für die Normkonkretisierung in allen dogmatischen Rechtsbereichen d
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Juristische Methodik, Friedrich Müller
- Langue
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- 2009
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